Epilepsie und Beruf   


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Epilepsie und Beruf




Epileptiker oder Menschen mit anderen Behinderungen dürfen wegen ihrer Erkrankung nicht von einer Berufstätigkeit oder von einer Ausbildung ausgeschlossen werden. Dennoch ist der Prozentsatz der Epileptiker mit einer abgeschlossenen Schulausbildung niedriger als in der Allgemeinbevölkerung und die Arbeitslosenrate etwa dreimal höher. Meist beruht diese Benachteiligung auf den Vorurteilen und der Unkenntnis der Öffentlichkeit.


Im Allgemeinen sind die beruflichen Leistungen von Epilepsiekranken genauso gut wie die ihrer gesunden Arbeitskollegen. Und sie sind auch in stressigen Berufen belastbar.


In einer umfassenden Studie von israelischen Wissenschaftlern wurden 16.000 Epilepsie-Patienten mit 300.000 Menschen ohne epileptische Anfälle auf die Anfallshäufigkeit in den Bereichen Handwerk, Militär und Büroarbeit verglichen. Der Zeitraum für diese Beobachtungen ging über drei Jahre. Das Ergebnis der Studie war, dass die Anfallshäufigkeit nicht von der Art der Arbeit abhängig war. Außerdem war die Wahrscheinlichkeit für einen Anfall nach 5 Jahren Anfallsfreiheit sehr gering.
Muss der Arbeitgeber über meine Epilepsie informiert werden?


Die Epilepsie muss nur angegeben werden, wenn ein erhöhtes Risiko für die Ausübung Ihrer Tätigkeit durch die Anfälle abzusehen ist. Dies gilt auch bei den Angaben in einem Personalbogen.

 
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